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Grundsätzlich ist es möglich, dass ganze Jahr über Feuerwerk zu machen. Allerdings
bedarf es dafür eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörden. Diese sollte bereits
mehrere Wochen vor dem beabsichtigten Feuerwerkstermin beim Ordnungsamt eingereicht werden.
Einen Antrag für diese Ausnahmegenehmigung im MS-Word-Format können Sie hier downloaden.
Feuerwerksartikel der Klasse T1 (Bühnenfeuerwerk) dürfen das ganze Jahr über an
Personen über 18 Jahre verkauft werden. Allerdings sind diese Artikel zweckgebunden und
dürfen von uns nur versand werden, wenn uns der Zweck vorher schriftlich bei Bestellung mit
angezeigt wird. Wir brauchen daher folgendes Dokument unterschrieben von Ihnen:
Bühnenfeuerwerksklausel im MS-Word-Format hier downloaden.
Links zu anderen PYRO-Seiten
www.Feuerwerk.net
Die FEUERWERK-Homepage von Markus Klatt ist eine weitere Seite die zum Thema Feuerwerk informiert.
Sehr schöne Fotos, Videos und gute Informationen machen diese Seite zum Top-Link in Sachen
Pyrotechnik.
www.Feuerwerk-Kalender.de
Der Feuerwerk-Kalender von Dirk Enders beinhaltet zahlreiche Feuerwerkstermine in ganz Deutschland.
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