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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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 1. Allgemeines
Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen der Firma PyroStar. Diese werden spätestens bei Auftragserteilung vom Kunden anerkannt. Änderungen haben nur in schriftlich bestätigter Form Gültigkeit, abweichende Bestellungen des Kunden haben ansonsten keine Gültigkeit.

 2. Angebot / Aufträge
Die Angebote, Prospekte und Preislisten der Firma PyroStar sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung durch die Firma PyroStar zustande.

 3. Preise
Die Preise der Firma PyroStar sind freibleibend und schließen Verpackung, Versicherung sowie sonstige Versandkosten nicht ein. Die Preise für Endverbraucher verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer ab Lager Wendeburg. Die Händler-EK-Preise der Preisliste/Ordersatz der Firma PyroStar gelten bei Abnahme vollständiger Originalpackungen und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisnachlässe sind in diesem Preis bereits eingerechnet. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren automatisch alle früher herausgegebenen Unterlagen ihre Gültigkeit.

 4. Zahlung -Cash on Delivery-
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer in aller Deutlichkeit seine Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit. Die Rechnungen der Firma PyroStar sind bei Erhalt der Ware zu zahlen, in bar oder bis 2.000,- € per Scheck. Über 2.000,- € akzeptieren wir nur bankbestätigte Schecks oder übliche Sicherheiten. Verlängertes Zahlungsziel ist nur bei Zahlung mit bankbestätigtem Scheck möglich. Bei Überschreitung der festgelegten Zahlungsfrist werden, neben der Geltendmachung weiterer Rechte, Jahreszinsen in Höhe von zur Zeit 11% zuzüglich 3% für Nebenkosten berechnet. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht wegen etwaiger Gegenansprüche zu.

 5. Forderungsabtretung
Die Firma PyroStar ist jederzeit berechtigt Forderungen an Dritte abzutreten. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann dieFirma PyroStar, nach erfolglosem Mahnen und Fristsetzung, ihre Forderungen mit einem 35 prozentigen Aufschlag nebst Nebenkosten wie Zinsen, Anwaltsgebühren und andere Aufwendungen, an Dritte ihrer Wahl abzutreten.

 6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma PyroStar.

 7. Gewährleistung, Mängelrügen, Haftung
Der Käufer hat eventuelle Mängel innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln ist der jeweilige Hersteller des Produktes innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung zur Ersatzleistung oder Nachbesserung verpflichtet, es sei denn, dass die Mängel auf ein Fehlverhalten der Firma PyroStar zurückzuführen sind. In jedem Fall ist jedoch der entsprechende Mängel der Firma PyroStar anzuzeigen, wobei jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Importeurs gelten. Weitergehende Ansprüche der Käufers darüber hinaus, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden des Käufers.
Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer, alle Vorraussetzungen und gesetzlichen Verpflichtungen für den Handel mit pyrotechnischen Erzeugnissen zu erfüllen. Für eventuelle Verstöße und Ordnungswidrigkeiten haftet er selbst. Außer das wir diese grob fahrlässig zu verantworten haben.
Mit Erhalt der Ware oder Unterzeichnung des Lieferscheins geht die Gefahr auf den Käufer über, für Diebstahl oder Beschädigung der Ware zum Beispiel hat er ab diesem Zeitpunkt selbst zu haften.

 8. Exportverbotsklausel
Dem Besteller ist es nicht erlaubt, die bei der Firma PyroStar bezogene Ware nach USA oder Kanada zu exportieren. Sollte der Besteller dennoch von uns bezogene Ware in diese Länder liefern, so wird er uns in diesem Fall von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen.

 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma PyroStar.

10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen zur Folge.



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